Datensparsamkeit
Nach Art. 5 DSGVO nur die Daten erheben, die für den Zweck erforderlich sind. Für die Arbeitszeit sind das in der Regel Zeitstempel – nicht der dauerhafte Standort.
Blog · DSGVO-konforme Zeiterfassung
Zeiterfassung verarbeitet Beschäftigtendaten. Wer Datensparsamkeit, Zweckbindung und Rechtsgrundlage von Anfang an mitdenkt, erfüllt die Pflicht, ohne die Belegschaft zu überwachen.
Sobald Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit einer namentlich bekannten Person gespeichert werden, liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Die gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung entbindet nicht von den Regeln der DSGVO – sie ist im Gegenteil einer der Gründe, warum die Verarbeitung überhaupt zulässig ist. Für kleine Betriebe ist das keine Formalie: Beschäftigte merken schnell, ob ein System sie unterstützt oder ob es sich wie Überwachung anfühlt. Ein sauberes Datenschutzkonzept ist damit auch eine Frage der Akzeptanz.
Die rechtliche Einordnung der Erfassungspflicht selbst behandelt die Seite zur Rechtslage; grundlegende Begriffe erklärt das Glossar. Dieser Beitrag konzentriert sich auf den Datenschutz.
Vier Prinzipien bestimmen, wie ein Kleinbetrieb die Zeiterfassung datenschutzkonform aufsetzt.
Nach Art. 5 DSGVO nur die Daten erheben, die für den Zweck erforderlich sind. Für die Arbeitszeit sind das in der Regel Zeitstempel – nicht der dauerhafte Standort.
Ebenfalls Art. 5 DSGVO: Daten, die zur Arbeitszeiterfassung erhoben wurden, dürfen nicht ohne Weiteres für Leistungsbewertung oder andere Zwecke genutzt werden.
Art. 6 DSGVO nennt die Grundlage; im Beschäftigungsverhältnis konkretisiert § 26 BDSG sie für Beschäftigtendaten. Eine Einwilligung ist hier selten das passende Mittel.
Beschäftigte müssen wissen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Klare Information schafft Vertrauen.
Die Tabelle ordnet die wichtigsten Vorschriften ihrer praktischen Bedeutung im Kleinbetrieb zu.
| Grundlage | Inhalt | Bedeutung für die Zeiterfassung |
|---|---|---|
| Art. 5 DSGVO | Datensparsamkeit, Zweckbindung, Speicherbegrenzung | Nur nötige Daten erheben, zweckgebunden nutzen, rechtzeitig löschen |
| Art. 6 DSGVO | Rechtmäßigkeit der Verarbeitung | Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Pflicht und des Arbeitsvertrags |
| § 26 BDSG | Datenverarbeitung für Beschäftigungszwecke | Konkretisiert die Rechtsgrundlage für Beschäftigtendaten |
| Löschkonzept | Fristen und Verantwortliche | Legt fest, wann Zeitdaten nach Zweckerfüllung gelöscht werden |
Viele Systeme bieten eine Standortprüfung beim Stempeln an, damit Buchungen tatsächlich am Einsatzort entstehen. Datenschutzrechtlich ist entscheidend, dass es sich um eine punktuelle Prüfung im Moment des Stempelns handelt und nicht um eine dauerhafte Bewegungsverfolgung. Für die punktuelle Variante braucht es einen klaren Zweck, Datensparsamkeit, transparente Information und eine passende Rechtsgrundlage. Eine lückenlose Standortüberwachung über den Arbeitstag hinweg wäre dagegen kaum verhältnismäßig.
Aktivieren Sie Standortfunktionen nur, wenn ein realer Grund besteht – etwa mobile Einsätze an wechselnden Orten. Für ein festes Büro ist Geofencing überflüssig und erhöht nur die Datenmenge.
Aplano überträgt Daten mit 256-Bit-Verschlüsselung und ist nach Anbieterangaben DSGVO-konform aufgebaut. Zeitstempel, Pausenregeln und Stundenkonten liegen in einer Oberfläche; Geofencing lässt sich gezielt für mobile Einsätze aktivieren, statt pauschal zu laufen. Rollen und Korrekturprozesse machen nachvollziehbar, wer wann was geändert hat – das dient zugleich der Transparenz gegenüber der Belegschaft. Wichtig bleibt: Keine Software stellt Datenschutzkonformität allein her. Sie hängt von den konkret gewählten Einstellungen, einem Löschkonzept und der tatsächlichen Nutzung ab. Details zur Plattform stehen in der Aplano-Übersicht.
Wer parallel die grundsätzliche Auswahl trifft, findet die Kriterien im Beitrag Zeiterfassungssystem auswählen. Für die praktische Umsetzung ohne IT hilft Zeiterfassung einführen ohne IT-Abteilung.
Kurz erklärt
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Nachprüfbar
Redaktionell geprüft am 24. Juli 2026. Angaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter und der Gesetzestexte. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.