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Zeiterfassung im Handwerksbetrieb: App, Fahrzeit und Projektstunden

Wechselnde Baustellen, Fahrzeiten, Materialholen und Kundentermine – warum die App der richtige Hauptweg ist und wie Arbeitszeit und Projektzeit getrennt bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

Zeiterfassung im Handwerksbetrieb bedeutet, die Arbeitszeit dort zu buchen, wo gearbeitet wird – über die persönliche App am Einsatzort statt im Betriebshof.

  • Arbeitszeit (arbeitsschutzrechtlich zu dokumentieren) und Projektzeit (kaufmännische Zuordnung auf Aufträge) gehören getrennt; wer beides in einer Spalte mischt, bekommt weder eine korrekte Zeiterfassung noch eine belastbare Nachkalkulation.
  • Ob die Fahrt zur ersten Baustelle Arbeitszeit ist, hängt vom Einzelfall ab – die betriebliche Festlegung gehört schriftlich vor die Einführung.
  • Geofencing kann als punktuelle Prüfung im Moment der Buchung zulässig sein; dauerhafte Bewegungsprofile sind für die Arbeitszeiterfassung nicht erforderlich.
  • Funklöcher gehören vor der Entscheidung getestet: Buchung im Flugmodus, Übertragung nach Wiederherstellung der Verbindung, Verhalten bei doppelter Buchung.
  • Soweit der Betrieb zum Baugewerbe zählt, gilt zusätzlich § 17 Mindestlohngesetz: Aufzeichnung binnen sieben Kalendertagen, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre.

Wie sieht der typische Tagesablauf aus?

Ein Handwerkstag beginnt selten am Arbeitsplatz. Werkstatt aufschließen, Material laden, zur ersten Baustelle fahren, mittags zum Großhändler, nachmittags ein Kundentermin, abends Fahrzeug entladen. Für die Zeiterfassung folgt daraus: Der Erfassungsweg muss mobil sein, und die Regeln müssen vorher klären, was als Arbeitszeit zählt.

Die Fahrt zur ersten Baustelle ist arbeitsrechtlich nicht in jedem Fall Arbeitszeit – die Bewertung hängt davon ab, ob die Fahrt fremdbestimmt ist, ob Material oder Werkzeug transportiert wird und was Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag regeln. Genau deshalb gehört diese Frage in die schriftliche Regelung vor der Einführung, nicht in die Diskussion am Monatsende.

Warum müssen Arbeitszeit und Projektzeit getrennt bleiben?

Beide Größen haben unterschiedliche Zwecke. Die Arbeitszeit dokumentiert die geschützte Zeit: Beginn, Ende, Dauer, Pausen, Ruhezeiten. Die Projektzeit verteilt Abschnitte dieser Zeit auf Aufträge, um nachkalkulieren und abrechnen zu können. Die Summe der Projektzeiten eines Tages kann kleiner sein als die Arbeitszeit – Rüstzeit, Fahrten und interne Arbeiten gehören nicht zwingend auf einen Kundenauftrag.

Praktische Konsequenz für die Systemauswahl: Wer beides braucht, prüft, ob das System getrennte Ebenen anbietet. Aplano deckt Arbeitszeit, Dienstplan und Stundenkonto ab; Clockodo und timr sind bei der auftragsbezogenen Projektzeit tiefer. Für Betriebe mit Fahrzeugbezug ist timr interessant, weil Fahrtenbuch und Arbeitszeit in einem Werkzeug liegen.

Geofencing: sinnvoll oder überzogen?

Standortprüfung beim Stempeln kann im Handwerk einen sachlichen Zweck haben: Der Nachweis, dass eine Buchung tatsächlich auf der Baustelle erfolgte, ist bei Abrechnungsstreitigkeiten belastbarer als eine reine Zeitangabe. Entscheidend ist die Ausgestaltung: eine punktuelle Prüfung im Moment der Buchung ist etwas anderes als eine dauerhafte Standortaufzeichnung.

Für dauerhafte Bewegungsprofile gibt es bei der Arbeitszeiterfassung keine Notwendigkeit. Wer Geofencing einsetzt, sollte Zweck, Radius, Speicherdauer und Zugriff schriftlich festhalten und das Team ausdrücklich informieren. Ohne diese Vorarbeit ist die Funktion besser abgeschaltet.

Wie erfasst man Zeiten auf Baustellen ohne Netz?

Über die lokale Pufferung in der App und einen vorher definierten Ersatzweg – etwa die Buchung am Betriebshof oder die Erfassung durch die Kolonnenführung.

Keller, Rohbau, Tiefgarage, ländliche Gebiete: Funklöcher sind im Handwerk Alltag. Vor der Entscheidung sollte deshalb genau das getestet werden – Buchung im Flugmodus, Übertragung nach Wiederherstellung der Verbindung, Verhalten bei doppelter Buchung. Viele Apps puffern lokal, aber nicht alle tun es gleich zuverlässig.

Ein zweiter Erfassungsweg löst den Rest: Wer regelmäßig ohne Netz arbeitet, bucht am Betriebshof über eine Tablet-Station oder meldet die Zeiten über die Kolonnenführung, die sie am Abend erfasst. Wichtig ist, dass dieser Weg vorher definiert ist und nicht am Monatsende improvisiert wird.

Nächster Schritt

Den eigenen Ablauf zwei Wochen testen

Ob der gewählte Erfassungsweg zum Betrieb passt, zeigt kein Vergleich, sondern ein Pilot mit den eigenen Sonderfällen. Aplano stellt dafür 14 Tage den vollen Pro-Umfang ohne Zahlungsdaten bereit.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Zählt die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit?

Das hängt vom Einzelfall ab – unter anderem davon, ob die Fahrt fremdbestimmt ist, ob Material oder Werkzeug transportiert wird und was Arbeits- oder Tarifvertrag regeln. Die betriebliche Festlegung sollte schriftlich erfolgen, bevor das System eingeführt wird.

Welches System passt für einen Handwerksbetrieb mit zehn Personen?

Aplano, wenn Dienstplan, Stundenkonto und Arbeitszeiterfassung zusammengehören (45 € netto monatlich). timr, wenn Projektstunden und Fahrtenbuch im Zentrum stehen (8 € je Nutzer).

Ist Geofencing im Handwerk erlaubt?

Eine punktuelle Standortprüfung beim Stempeln kann zulässig sein, wenn Zweck, Datensparsamkeit, Transparenz und Rechtsgrundlage stimmen. Dauerhafte Standortverfolgung ist für die Arbeitszeiterfassung nicht erforderlich.

Wie werden Zeiten auf Baustellen ohne Mobilfunk erfasst?

Über lokale Pufferung in der App und einen definierten Ersatzweg – etwa Buchung am Betriebshof oder Erfassung durch die Kolonnenführung. Beides gehört vor der Einführung geklärt und im Test ausprobiert.

Über die Autorin

Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. § 17 Mindestlohngesetz — Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre; Branchen nach § 2a SchwarzArbG.
  2. Bundesregierung: gesetzlicher Mindestlohn — 13,90 € je Stunde seit 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027; Minijob-Zentrale — Verdienstgrenze 603 € monatlich in 2026.
  3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — § 3 (Höchstarbeitszeit), § 4 (Ruhepausen), § 5 (Ruhezeit), § 16 (Aushang und Aufzeichnung), § 22 (Bußgeldvorschriften).
  4. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung — Umfang der Pflicht, Formfreiheit, Delegation, 82-Prozent-Wert (BAuA-Arbeitszeitbefragung).
  5. Aplano: Preise und Funktionsmatrix und Aplano: Zeiterfassung, abgerufen Juli 2026.
  6. Preisangaben der Anbieter, abgerufen Juli 2026: Clockodo, Timebutler, TimeTac, timr, Connecteam, Toggl Track, Papershift.

Redaktionell geprüft am 28. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben sind Momentaufnahmen der Anbieterangaben und können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.